Aufhebung Waldsperrung
Die Waldsperrung vom 12.03.19 wird für alle Waldgebiete mit Ablauf des 22.3.19 wieder
aufgehoben.
Da noch nicht alle Waldwege wieder uneingeschränkt begehbar sind, ist von den
Waldbesuchern eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Sächs. Waldgesetz
(§ 11 Abs. 2) das Betretungsrecht an die persönliche Verantwortlichkeit geknüpft ist.