Die Stadt Zittau sperrt ihren Wald
Zittau. Die Stadt Zittau untersagt gemäß Paragraf 13 des Sächsischen Waldgesetzes das Betreten und Befahren der Waldgebiete Wittgendorfer Holz, Königsholz, Zittauer Gebirge, Neuschönauer Busch, Niedere Folge und Rumbusch. Die notwendige Sicherheit ist derzeit laut Michael Scholze, Pressesprecher in der Stadtverwaltung Zittau, nicht gewährleistet. Durch das Orkantief „Eberhard“ vom 9. bzw. 10. März besteht die Gefahr, dass angeschobene und...
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