LEADER-Förderung künftig einfacher
Wer für die umfassende Gebäudesanierung einen Antrag über die Förderrichtlinie LEADER stellen wollte, kann nun aufatmen. Für private Antragsteller und Unternehmer ist der Prozess vereinfacht worden. Umfangreiche Nachweise entfallen in Zukunft. Künftig richtet sich die Förderung nach einem Festbetrag pro Quadratmeter. Diese Vereinfachung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Informationen dazu findet Ihr hier: http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/ (Richtlinie LEADER | http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm