Tierhalter von 🐎 Pferden, 🐄 Rindern, 🐖 Schweinen, 🐑 Schafen, 🐏 Ziegen, 🐓 Geflügel, 🐠 Süßwasserfischen und 🐝 Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Meldung und Beitragszahlung sind u.a Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall oder für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse. Bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2018 einen Meldebogen per Post oder E-Mail.
Tierhalter finden weitere nützliche und wichtige Infos zum Thema unter ➡️ https://bit.ly/2GH4nOW ⬅️