Nach den belgischen Pendlern können sich nun auch die französischen Grenzgänger auf eine Lockerung bei der Toleranzschwelle für die im Ausland geleisteten Arbeitstage freuen. Die derzeit geltende Ausnahmeregelung – die vorsieht, dass Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich weiter von zu Hause aus arbeiten können, ohne dabei steuerlich benachteiligt zu werden –, wird bis zum 31. August verlängert, wie am Mittwoch bekannt wurde. Das hat Finanzminister Gramegna am Mittwoch auf Twitter mitgeteilt. Bislang galt die Vereinbarung mit Frankreich „bis auf Weiteres“, wie das Finanzministerium erklärt – damit hätte die Ausnahmeregelung jederzeit aufgehoben werden.
Das bedeutet im Klartext, dass die Pendler noch während gut zwei Monaten in ihrem Heimatland arbeiten können, ohne dort besteuert zu werden. Ein entsprechendes Abkommen konnte bereits am Montag mit den belgischen Behörden ausgearbeitet werden. Gramegna wertet die Abkommen als wichtigen Schritt, wenn es darum geht, den Unternehmen Planungssicherheit zu geben und die Abkehr von der Corona-Krise flexibel und sicher zu gestalten.
An und für sich dürfen Grenzgänger nur eine bestimmte Zahl an Arbeitstagen von zuhause aus arbeiten ohne in ihrem Heimatland besteuert zu werden. In Frankreich sind dies 29 Tage, in Belgien 24 und in Deutschland 19 Tage. Während der Corona-Krise war man sich einig geworden, diese Regelung auszusetzen.