In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen im Südwesten sind ab 18. Mai wieder Besuche erlaubt. Das teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag in Stuttgart mit. «Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind», so Lucha (Bündnis 90/Die Grünen).
Bis zum 18. Mai 2020 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen, die Ausnahmen zulassen: Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen - sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können.