Ab sofort können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz Informationen
darüber erhalten, ob bei den von ihnen kontrollierten Personen eine nachgewiesene
Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die
neue Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Verbesserung des Infektionsschutzes bei Polizeibeschäftigten und
Öffentlichkeit.
„In den Anfängen der Corona-Krise kam es vermehrt zu Vorfällen, bei denen unsere
Kolleginnen und Kollegen besonders bei Einsätzen im privaten häuslichen Umfeld nicht
wussten, ob sich die kontrollierte Person in Quarantäne befindet. Zudem nahmen
Spuckangriffe zu, bei denen das polizeiliche Gegenüber äußerte, infiziert zu sein“, erläutert Hans-Jürgen Kirstein, Landesvorsitzender der GdP in Baden-Württemberg.
„Als Gewerkschaft der Polizei haben wir schnell reagiert, als wir erfuhren, dass es nicht
möglich sei, zu erfahren, ob jemand nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist. Das ist
im Hinblick auf den Gesundheitsschutz für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht
hinnehmbar gewesen. Wir haben das Innenministerium um eine möglichst zeitnahe und
praktikable Lösung gebeten. Die neue Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit und dafür möchten wir uns stellvertretend für unsere Kolleginnen und Kollegen bedanken. Uns
als Gewerkschaft der Polizei geht es ausschließlich um den Gesundheitsschutz und
ausdrücklich nicht um eine Überwachung von Quarantänefällen, was wohl einige
Bürgerinnen und Bürger befürchten. Ich sage es deutlich: Das ist für uns als Gewerkschaft
der Polizei nicht das Ziel und nicht gewünscht. Es geht uns ausschließlich um den
Gesundheitsschutz der Polizeibeschäftigten und auch aller Personen, die mit unseren
Polizeibeschäftigten in Kontakt treten“, so Kirstein.
(pm)