Letztes Update:
20200527175848

Ein weiterer Corona-Fall im Landkreis Calw

16:07
27.05.2020
Im Landkreis Calw gibt es eine weitere bestätigte Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2). Damit steigt die Zahl auf insgesamt nun 766 bestätigte Infektionen – davon 31 mit Todesfolge . 725 Patienten sind mittlerweile vermutlich wieder genesen. 

Die Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner liegt bei 4,4.

(sb/pm)

Keine positiven Corona-Tests mehr bei Flüchtlingen in Ellwangen

15:53
27.05.2020
Keiner der Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen ist mehr am Coronavirus erkrankt. Das teilte das Regierungspräsidium Stuttgart am Mittwoch mit. Die Einrichtung war stark vom Coronavirus betroffen gewesen. Etwa zwei Drittel der - Stand Anfang April - rund 600 Bewohner infizierten sich seitdem mit dem Coronavirus.

Nach einem Krankheitsausbruch Anfang April herrschte für die Bewohner bis zum 10. Mai Ausgangssperre - egal ob sie positiv oder negativ auf das Coronavirus getestet waren. Schwerere Krankheitsverläufe gab es kaum. Drei Bewohner wurden stationär behandelt, allerdings keiner intensivmedizinisch.

Durchgehend negativ getestet wurden nur rund 50 der anfangs 600 Bewohner. Wie das Regierungspräsidium am Mittwoch mitteilte, gelten sie derzeit noch als Kontaktpersonen. Sie sind noch für einige Tage vorsorglich von den anderen Bewohnern getrennt.

Von der LEA Ellwangen in andere Einrichtungen gebracht wurden nur gesundete Bewohner, also solche, die eine Infektion hinter sich hatten und anschließend negativ getestet wurden. Im Mai kamen laut Regierungspräsidium 195 Bewohner in andere Einrichtungen. In Ellwangen leben derzeit demnach noch rund 300 Flüchtlinge.

(dpa/lsw)

Gericht: Bars und Kneipen sollen Gäste bald draußen bewirten dürfen

14:46
27.05.2020
Bars und Kneipen können nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ihre Gäste früher als vom Land vorgesehen wieder draußen bewirten. Die vollständige Schließung seit Mitte März widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, da Betreibern von Speisegaststätten mittlerweile eine Außenbewirtschaftung erlaubt sei. Für diese Unterscheidung gebe es keinen sachlichen Grund, teilte der VGH am Mittwoch in Mannheim mit. Die enthemmende Wirkung des Alkoholkonsums mit der Folge höherer Ansteckungsgefahr, die das Land gegen die Baröffnung ins Feld geführt hatte, sei in den Außenbereichen von Bars und Restaurants gleichermaßen möglich. Ab dem 30. Mai dürfen demnach Bars ihre Gäste im Freien bewirten. (Az.:1 S 1528/ 20). Das Land erlaubt die vollständige Öffnung von Kneipen und Bars unter Hygieneauflagen ab dem 2. Juni.

Der Betreiber einer Bar südlich von Freiburg mit jeweils 100 Quadratmeter Schankraum und Außenfläche hatte gegen die Schließung seiner Lokalität geklagt. Das Gericht gab dem Antrag des Gastronomen teilweise statt und setzte den entsprechenden Artikel in der Coronaverordnung des Landes vorläufig außer Kraft, sollte er über den 29. Mai hinaus gelten. Shisha-Bars, Clubs und Diskotheken sind von dem Beschluss unberührt.

Die rechtskräftige Entscheidung stellt für den Barbetreiber nur einen Teilerfolg dar. Die Richter halten die Argumentation des Landes für nachvollziehbar, dass in Bars vorwiegend alkoholische Getränke getrunken und damit die Infektionsrisiken bei Zusammenkunft zahlreicher Menschen höher werden.

(dpa/lsw)

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