Die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird in den Wertstoffzentren derzeit teilweise nicht eingehalten, moniert das Landratsamt. Und weist darauf hin, dass für alle Anlieferer bei eine Masken-Pflicht gilt. Dies könne entweder ein gängiger Mundschutz oder ein Tuch sein, das über Mund und Nase gezogen werde.
Die Wertstoffzentren des Kreises sind seit dem 15. April 2020 wieder geöffnet. Um die Abstandsregeln einhalten zu können, ist die Anzahl der Anliefernden seitdem begrenzt. Eine Einfahrtskontrolle findet daher weiterhin statt, es kann zu Wartezeiten kommen.
Damit die Anlieferung anschließend möglichst wenig Zeit beansprucht, sollten die Abfälle zu Hause vorsortiert werden. Die üblichen Verhaltensregeln - wie der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen - sind ebenfalls zu beachten.