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Notbetreuung von Kindern auch in den Pfingstferien

08:21
22.05.2020
Baden-Württemberg will die Notbetreuung für Kinder an Schulen auch in den Pfingstferien anbieten. Das teilte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Freitag in Stuttgart mit. Sie sei sich sehr bewusst, was die Schulleiter und die Lehrkräfte in den zurückliegenden Wochen alles geleistet hätten. «Gemeinsam haben sie die Notbetreuung an den Schulen auf die Beine gestellt, eine reibungslose Wiederaufnahme des Unterrichts und die Durchführung der Abschlussprüfungen ermöglicht. Dafür bin ich allen sehr dankbar.» Die Betreuung wird von den Schulen freiwillig angeboten. Die Pfingstferien starten am 2. Juni und gehen zwei Wochen lang.

(dpa/lsw)

Handwerk mahnt Vorhalten von Reserven bei neuem Corona-Hilfspaket an

08:22
22.05.2020
Der Handwerkstag fordert bei der Ausgestaltung des zweiten Corona-Hilfspakets, dass Gelder auch für Betriebe zur Verfügung stehen, die erst später von den Folgen der Krise betroffen sind. «Wichtig ist, dass die Landesregierung noch Reserven für die Unterstützung von Betrieben vorhält, die die Auswirkungen der Corona-Krise erst in einigen Monaten verstärkt zu spüren bekommen», sagte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold am Freitag in Stuttgart. Besonders im Bau- und Ausbaubereich werde zwar derzeit noch häufig ungehindert weitergearbeitet und Aufträge abgearbeitet. Die Entwicklung in den kommenden Monaten sei aber völlig unklar.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte am Dienstag ein zweites, 1,5 Milliarden Euro schweres Hilfspaket geschnürt. Geplant ist, mit rund 775 Millionen Euro, also gut der Hälfte des Volumens, betroffenen Unternehmen branchenunabhängig zu helfen. Darin enthalten sei eine Liquiditätsbrücke für kleine und mittlere Unternehmen, hatten die Koalitionspartner mitgeteilt.

Viele Betriebe stehen nach Angaben des Handwerkstags angesichts der Krise vor einem Berg aufgelaufener Verbindlichkeiten. Reichhold mahnte eine Lösung für die Tilgung der gestundeten Zahlungen an. Viele Betriebe seien nicht in der Lage, alle Forderungen zum Fälligkeitszeitpunkt vollständig zu erfüllen. «Es darf nicht zu einer zeitverzögerten Insolvenzwelle kommen.»

(dpa/lsw)

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