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Bundesliga hat Spielbetrieb wieder aufgenommen

13:41
16.05.2020
Die Bundesliga hat 66 Tage nach dem letzten Spiel vor der Coronavirus-Zwangspause ihren Spielbetrieb wieder aufgenommen. Mit Partien ohne Stadionpublikum in Dortmund, Leipzig, Düsseldorf, Augsburg und Sinsheim startete die Eliteklasse des deutschen Fußballs am Samstagnachmittag in die Endphase der regulären Saison, die am 27. Juni mit dem 34. Spieltag enden soll. Zwischenfälle vor den Stadien wurden zunächst nicht bekannt. Die von einigen Kritikern des Neustart-Konzepts der Deutschen Fußball Liga befürchteten Fanansammlungen blieben rund um den Anpfiff aus.

Für die wenigen zugelassenen Menschen in den Arenen begann der Spieltag mit ungewohnten Maßnahmen. So wurde vor der Partie von RB Leipzig gegen den SC Freiburg am Einlass bei allen Personen Fieber gemessen, zudem standen zahlreiche Desinfektionsspender bereit. Das Stadion durfte nur mit Maske betreten werden.

Ungewohnt war das Bild auch für die TV-Zuschauer. Alle Reporter des TV-Senders Sky trugen bei ihren Auftritten vor Anpfiff in den Bundesliga-Stadien einen Mund-Nasen-Schutz. Laut Konzept der DFL müssen alle Personen in den Stadien mit Ausnahmen der aktiven Spieler und Schiedsrichter eine solche Maske tragen. Für die Trainer hatte die DFL die Maskenpflicht erst am Freitag aufgehoben. Interviews wurden zudem mit Abstand und aus einer speziellen Perspektive geführt.

(dpa)

Kaum Probleme im Grenzverkehr von BW und Frankreich

13:40
16.05.2020
Nach der Lockerung der Beschränkungen im Grenzverkehr zwischen Frankreich und Baden-Württemberg hat die Bundespolizei in Offenburg nicht deutlich mehr Verkehr registriert. Man müsse abwarten, wie sich der Verkehrsfluss in den kommenden Tage entwickle, erklärte ein Sprecher am Samstag. Bis zum Mittag haben es an den Grenzen keinerlei Probleme gegeben. Ab Mitternacht wurden die Kontrollen zwischen Frankreich und Deutschland gelockert. Franzosen müssen für die Einreise aber nach wie vor einen triftigen Grund vorweisen. Darunter fällt beispielsweise die Fahrt zum Arbeitsplatz, der Schulbesuch oder ein wichtiger familiärer Grund.

Aus touristischen Gründen, etwa zum Einkaufen oder Tanken, dürfen die Franzosen nicht einfach nach Deutschland fahren. Am Grenzübergang zwischen Kehl und dem elsässischen Straßburg wurden am Samstag Fahrzeuge stichprobenartig kontrolliert. Fußgänger oder Radfahrer mussten alle noch ihre Papiere vorweisen. Die Tram-Verbindung zwischen Kehl und Straßburg wurde noch nicht wieder aufgenommen.

Deutsche müssen weiterhin einen französischen Passierschein bei der Einreise nach Frankreich ausfüllen. Mit der neuen Regelung können sich aber auch nicht-verheiratete Paare sehen. Dafür müsse an der Grenze ein Nachweis zum Beispiel über das Zusammenleben vorgelegt werden, hatte das französische Innenministerium erklärt.

Erleichterung wird mit den nur noch stichprobenartig durchgeführten Grenzkontrollen vor allem für die Berufspendler am Montag erwartet. Seit Einführung der Kontrollen hatten sich zu den Stoßzeiten lange Staus an den Grenzübergängen gebildet. Außerdem wurde ein gemeinsamer Passierschein beider Länder in Aussicht gestellt, damit Grenzgänger nur noch ein Papier mit sich führen müssen. Die Grenzen sollen am 15. Juni wieder vollständig geöffnet werden.

(dpa/lsw)

Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen Demo-Auflagen zurück

12:04
16.05.2020
Die Teilnehmerzahl bei einer Demonstration gegen die Corona-Regeln am Samstagnachmittag in Stuttgart bleibt weiterhin auf 5000 begrenzt. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes lehnte am Samstag eine dagegen gerichtete Beschwerde der Veranstalter ab. Die Beschränkung sei kein rechtswidriger Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Veranstalters, teilte das Gericht in Mannheim mit. Zwar gehöre es zu deren Kern, dass der Veranstalter die Teilnehmerzahl selbst bestimmen kann. Von vornherein ausgeschlossen sei eine Begrenzung aber nicht. Bei gravierenden Gefahren für Leib und Leben, für die der Staat eine Schutzpflicht habe, könne sie rechtmäßig sein.

Das sei hier der Fall, entschieden die Richter. Bei der vorangegangenen Versammlung vor einer Woche seien Abstandsregelungen mehrfach nicht eingehalten worden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Freitag genauso entschieden und auch die Vorgabe der Stadt, dass alle Ordner einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, nicht beanstandet. Die Beschwerde beim VGH hatte sich nun nur noch gegen die Begrenzung der Teilnehmerzahl gerichtet. Gegen die Entscheidung des VGH könnte der Veranstalter noch vor das Bundesverfassungsgericht oder vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen.

(dpa/lsw)

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