Letztes Update:
20200515124249

Wegen Corona geschlossene Betriebe bekommen Rundfunkbeitrag zurück

12:25
15.05.2020
Betriebsstätten in Deutschland, die wegen der Coronapandemie mindestens drei Monate schließen mussten, können rückwirkend ihre Rundfunkbeiträge zurückbekommen. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können ab sofort eine Freistellung von der Beitragspflicht für Betriebsstätten beantragen, wie der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio am Freitag mitteilte. Dies beschlossen demnach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Voraussetzungen für eine Freistellung seien, dass es eine behördliche Anordnung für die Schließung gab, diese mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate dauerte und der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt wurde. Bei Außerhausverkauf von Speisen und Getränken oder bei einer reduziert geöffneten Verkaufsfläche gilt die Freistellung nicht, wie es weiter hieß. Ein Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Betriebsstätte wieder geöffnet hat.

In Deutschland liegt der monatliche Rundfunkbeitrag pro Haushalt derzeit bei 17,50 Euro. Auch Firmen und Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag für ihre Betriebsstätten. Er ist für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio die Haupteinnahmequelle. 2018 lagen die Erträge bei rund acht Milliarden Euro.

(dpa)

Dehoga: Tausende Südweste-Betriebe stehen vor dem Aus

12:24
15.05.2020
Das Sterben in der Gastronomie wegen der Corona-Krise hat laut Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bereits begonnen. «Die Notlage in unserer Branche spitzt sich zu, uns erreichen täglich neue Nachrichten von Betriebsaufgaben und Insolvenzen», sagte der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt am Freitag in Stuttgart. Viele Unternehmen des Gastgewerbes seien nach Wochen der Schließung am Ende ihrer Liquidität. Der Verband appelliert an die Landesregierung, Liquiditätshilfen in Form direkter Zuschüsse für Betriebe in Not schnellstens umzusetzen.

Ein mögliches Programm müsse für alle Betriebsarten und -größen der Branche gelten, hieß es beim Dehoga. «Jeder Tag Verzögerung kostet Existenzen und Arbeitsplätze.» Vor allem der ländliche Raum verliere Perspektiven. Zwar dürfe die Gastronomie im Südwesten an diesem Montag teilweise wieder in Betrieb gehen, doch die Unsicherheit sei groß. Die Sicherheitsauflagen dürften dazu führen, dass keine normalen Umsätze erwirtschaftet werden könnten - das ergebe sich allein schon aus den Abstandsregelungen.

Mit rund 30.000 Betrieben und mehr als 240.000 Erwerbstätigen zählt das Hotel- und Gaststättengewerbe nach Verbandsangaben zu den großen mittelständischen Branchen in Baden-Württemberg.

(dpa/lsw)

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