Letztes Update:
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Fußballspiele in Stuttgart mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt

08:56
13.10.2020
Nach dem Anstieg der Coronaneuinfektionen in Stuttgart sind dort Fußballspiele nur noch mit bis zu 200 Zuschauern möglich. Die Stuttgarter Kickers erhalten von der Landeshauptstadt jedoch eine Ausnahmegenehmigung für die beiden anstehenden Heimspiele am 14. und 17. Oktober, wie ein Sprecher der Stadt am Montagabend mitteilte.

Weil die Karten bereits verkauft seien, sei dort die Teilnahme von 500 Zuschauern erlaubt. Zuvor hatte die Stadt bekanntgegeben, dass Zuschauer bei Fußballspielen vorübergehend nicht zulässig seien.
Das Heimspiel des VfB Stuttgart gegen den 1. FC Köln wird dagegen voraussichtlich ohne Fans stattfinden. Der schwäbische Fußball-Bundesligist prüft derzeit aber noch, ob er von der nun erteilten Erlaubnis der Stadt Gebrauch macht, wie ein Sprecher des Vereins am Dienstag sagte. Zunächst hatten die Behörden für die Partie am 23. Oktober (20.30 Uhr) ein Zuschauer-Verbot ausgesprochen.

dpa/lsw

CDU-Minister kritisieren Beherbergungsverbot - Ausnahmen gefordert

06:39
13.10.2020
Zwei CDU-Minister der Landesregierung haben das Beherbergungsverbot kritisiert und Ausnahmen für Geschäftsreisende gefordert. Wie auch die Opposition in Baden-Württemberg forderte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nun eine Aufhebung des Verbots für Geschäftsreisen. Diese seien im Frühjahr möglich gewesen und sollten auch jetzt uneingeschränkt möglich sein, teilte eine Sprecherin des Ministeriums dazu gegenüber dem Südwestrundfunk (SWR) am Montagabend mit.

Auch Tourismusminister Guido Wolf hält das Beherbergungsverbot für „zunehmend ungeeignet“, wie er dem SWR sagte. Die Regelung sei im Südwesten zu einer Zeit eingeführt worden, als es nur wenige Risikogebiete gab. Nun werde das Verbot für die Hotels zu einem „Lockdown durch die Hintertür“. Wolf besteht deshalb ebenfalls auf Ausnahmen für Geschäftsreisende. Zudem sieht er auch die rechtliche Grundlage für das Verbot kritisch. Die Ansteckungsgefahr in Hotels sei gering. Daher stelle sich die Frage, ob die Verordnung vor Gericht Bestand habe, sagte er.

Eine Übernachtung in Hotels oder Gaststätten im Land ist derzeit nur erlaubt, wenn man einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist.

dpa/lsw

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