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Corona-Krise kostet Maschinenbauer reichlich Aufträge

09:29
05.08.2020
Die Corona-Krise hat die Maschinenbauer im Südwesten im ersten Halbjahr spürbar Aufträge gekostet. Ende Juni lag das Niveau der Auftragseingänge um 16 Prozent unter dem des Vorjahres, wie der Branchenverband VDMA am Mittwoch mitteilte. Dabei fiel das zweite Quartal deutlich schlechter aus als das erste, zum Ende hin allerdings schon wieder mit einer besseren Tendenz. Unterschiede gab es auch zwischen In- und Auslandsgeschäft: Aus dem Ausland brachen je nach Zeitraum teils deutlich mehr Aufträge weg als aus dem Inland.
Schaut man allein auf den Juni, gingen aus dem Inland sogar mehr Aufträge ein als im Vorjahr. Der VDMA führt das allerdings auf einen extrem schwachen Juni 2019 zurück. „Die Nachfrage bleibt das Sorgenkind der Unternehmen, die Impulse aus den in- und ausländischen Märkten schmerzlich vermissen“, sagte der Geschäftsführer des VDMA Baden-Württemberg, Dietrich Birk.

dpa

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Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe im Südwesten teilweise gekippt

08:20
03.08.2020
Die uneingeschränkte Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf Corona testen zu müssen, ist unverhältnismäßig - das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Montag mitgeteilt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Schlachtbetriebs gegen die entsprechende Corona-Verordnung zumindest teilweise statt.

Die Corona-Verordnung „Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung“, die vor gut zwei Wochen in Kraft getreten war, sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten all ihre Mitarbeiter zwei Mal pro Woche auf Corona testen lassen müssen. Das sei auch dann in Ordnung, wenn die Beschäftigten keine Krankheitssymptome zeigten, urteilte das Gericht. Reihentestungen könnten nämlich trotzdem dazu beitragen, das Virus frühzeitig zu erkennen und die Betroffenen zu isolieren, um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Die starre und einzelfallunabhängige Pflicht zur Testung zweimal pro Woche sei allerdings zu weitgehend, urteilte der VGH. Die Betriebe müssten die Möglichkeit haben, bei der zuständigen Behörde Ausnahmen im Einzelfall beantragen zu können. Das könne etwa der Fall sein, wenn Betriebe ein Hygienekonzept umsetzten, mit dem auf die zwei Testungen pro Woche für sämtliche Beschäftigten zum Teil verzichtet werden könne. Entscheidend seien hier zum Beispiel bauliche Bedingungen, etwa wenn Mitarbeiter der Verwaltung in einem ganz anderen Gebäude sitzen und gar keinen Kontakt zu den Kollegen im Schlachtbetrieb haben.

dpa

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