Letztes Update:
20200417182042

Bibliotheken und Archive sollen ab 20. April öffnen

15:09
17.04.2020
In Baden-Württemberg sollen im Rahmen der überarbeiteten Corona-Verordnung nach und nach Kultureinrichtungen wieder öffnen. Staatssekretärin Petra Olschowski vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst teilte am Freitag mit, dass zunächst „und unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und zu Hygienemaßnahmen“ öffentliche Bibliotheken und Archive ab 20. April geöffnet werden können. In einem nächsten Schritt sollen Museen und Ausstellungshäuser folgen.
„Wir alle machen ja aktuell die Erfahrung, wie sehr uns die Kultur fehlt“, sagte Olschowski den Angaben zufolge. Kultureinrichtungen könnten dabei helfen, „die Erfahrungen, die wir gerade persönlich und gesellschaftlich machen, reflektieren, verarbeiten und verstehen zu lernen“.

epd

Autofahrer dürfen Schutzmasken am Steuer tragen

13:54
17.04.2020
Verhüllt auf der Autobahn? Die Polizei sieht kein Problem beim Tragen von Atemschutzmasken am Steuer. Die Polizeidienststellen seien darauf hingewiesen worden, dass das Tragen von Masken während der Gültigkeit der Corona-Verordnung grundsätzlich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Stuttgart. Das gelte insbesondere für den gewerblichen Personenverkehr etwa mit Taxis oder Bussen. Laut der allgemeinen Vorschrift darf ein Fahrer sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Rechtsauffassung sei mit dem Verkehrsministerium abgestimmt.
Zunächst hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ über das Thema berichtet. „Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind“, sagte der Sprecher des Ministeriums dem Blatt. Fahrer könnten trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden. Sei der maskierte Fahrer nicht erkennbar, verfüge die Polizei dennoch über Möglichkeiten, Fahrer zu ermitteln. „Dann gibt es zum Beispiel die Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter“, so der Sprecher dem Blatt. Wenn jemand also absichtlich so vorgehe, „kommt er damit nicht davon“.

dpa

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