Die baden-württembergische Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) sieht umfangreiche Regelungen zu Kontakteinschränkungen, Aufenthaltsvorgaben und sonstige Vorschriften vor, die auch den Profi- und Spitzensport in Baden-Württemberg beeinträchtigen. Die Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 einzudämmen. Um die Belastung des Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten und die Versorgung schwer kranker Patienten sicherzustellen, ist eine Verlangsamung der Infektionsrate außerordentlich wichtig. Auch in Baden-Württemberg steht dieses Ziel an oberster Stelle.
Aufgrund zahlreicher Anfragen aus dem Profi- und Spitzensport und bereits in Kraft getretener Regelungen in anderen Bundesländern teilen das Gesundheitsministerium und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport am Sonntag (5. April) mit, dass der Trainingsbetrieb von Profi- und Spitzensportlern auch in Baden-Württemberg unter Beachtung strengster Abstands- und Hygiene-Auflagen und in Kleingruppen im Laufe der kommenden Woche wieder ermöglicht werden soll. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich mit seinem bayerischen Amtskollegen Markus Söder zuvor im Grundsatz auf ein solches, abgestimmtes Vorgehen beider Länder verständigt. Der Amateur- und Freizeitsport ist hiervon nicht umfasst und bleibt weiterhin untersagt. Eine entsprechende Regelung wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt und soll noch im Laufe der kommenden Woche in Kraft treten. Zudem soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Sozial- und Kultusministerium sowie des Landessportverbands bzw. der Olympiastützpunkte klären, wie die hohen Vorgaben für die Einhaltung der hygienischen Vorschriften und der Kontaktvermeidung dann in konkreten Fällen vor Ort umgesetzt werden können.
(pm)