Letztes Update:
20200430184122

Zehn Riedböhringer sind wieder gesund

15:40
03.04.2020
In Blumberg sind – Stand Freitag, 12 Uhr, – 35 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden, teilt das Landratsamt mit. Das entspricht der Zahl vom Vortag. 28 Personen davon sind in Riedböhringen gemeldet. Zehn dieser 28 Riedböhringer sind mittlerweile genesen.

(hon)

Infizierter Bewohner aus Mössingen stirbt im Krankenhaus

15:38
03.04.2020
Nach dem ersten Todesopfer im Haus Raichberg in Onstmettingen, hat die BeneVit Gruppe in ihrer Senioreneinrichtung in Mössingen jetzt einen zweiten Verlust zu beklagen. Ein infizierter Bewohner des Hauses Blumenkühe, so teilt die Pressesprecherin des in Mössingen ansässigen und bundesweit tätigen Unternehmens mit, ist jetzt im Krankenhaus gestorben.

Außerdem wurden drei weitere Mitarbeiter positiv getestet. Der Bewohner wurde in der vergangenen Woche positiv auf das Corona-Virus getestet. Er wurde am Donnerstag, 26. März, ins Krankenhaus eingeliefert. "Sein Zustand war anfangs noch stabil, verschlechterte sich aber zunehmend. Er musste letztlich beatmet werden", heißt es in der Pressemitteilung. Dann sei Bene-Vit darüber informiert worden, dass der Bewohner verstorben sei.

Außerdem lägen mittlerweile weitere Testergebnisse vor: Drei Mitarbeiter sind positivauf das Coronavirus getestet worden. Somit sind insgesamt sechs Mitarbeiter Corona positiv. Sie befinden sich in Quarantäne, die Kontaktpersonen werden ermittelt.

(sb)

Verordnung: Welches Datum gilt denn nun in Donaueschingen?

14:39
03.04.2020
Die Corona-Verordnung des Landes kennt zwei Daten: den 19. April und den 15. Juni. In der Öffentlichkeit steht das Datum 19. April im Fokus.

Die Verordnung ordnet die Schließung von Kindergärten und Schulen aktuell bis zum 19. April an. Ebenso regelt sie die Schließung von Einrichtungen wie Büchereien, Schwimmbädern, aber auch von Einzelhandelsgeschäften, das Verbot von touristischen Übernachtungen, Schließung von Spielplätzen und vielem mehr. Die übrigen Regelungen gelten bis zum 15. Juni. Dies ist vor allem der Aufenthalt im öffentlichen Raum, wie auch Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen. Gemäß den Bestimmungen sind diese verboten oder unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen, nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, zulässig.

(sb)

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