Ab sofort gilt auf den zwei Entsorgungsanlagen Altensteig-Walddorf und Simmozheim sowie den Recyclinghöfen Bad Wildbad, Calw-Zettelberg, Dobel, Nagold, Oberhaugstett und Schömberg eine Maskenpflicht. Das heißt, Mund und Nase müssen bedeckt sein. Sollte jemand keine Maske zur Hand haben, kann auch ein Schal oder ein passendes Tuch genutzt werden. »Um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu minimieren, haben wir uns zu dieser auch im Einzelhandel geltenden Regelung entschlossen«, berichtet Hasan Uslu, Bereichsleiter Betrieb und zuständig für die Anlagen der AWG. »Allerdings werden wir die ersten Tage niemanden abweisen, wenn er keine Mund-/Nasenbedeckung dabei hat.« Ab 4. Mai müssen dann alle Kunden entsprechend ausgerüstet auf die Anlagen kommen, ohne Maske oder andere Mund-/Nasenbedeckung ist die Zufahrt dann nicht mehr möglich.
(sb)