Trotz Kontaktverbots: Gremiensitzungen in Gemeinden, Städten und Kreis sind weiterhin notwendig und zulässig. Darauf weist das Landratsamt Freudenstadt hin.
Aus der Bevölkerung kämen immer wieder Fragen, warum noch öffentliche Sitzungen stattfänden. Sie seien notwendig, da die Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreisordnung nicht außer Kraft und Gremiensitzungen nicht durch die Corona-Verordnung untersagt seien.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit sei tragend für die Wirksamkeit von Beschlüssen kommunaler Gremien. Nichtöffentlich dürfe nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erforderten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gebe es jedoch einen Ermessensspielraum. Zum Beispiel könnten der Sitzungsrhythmus angepasst und nicht dringende Beratungsgegenstände aufgeschoben werden. Es sei auch möglich, Beschlüsse im sogenannten "Umlaufverfahren" zu treffen, aber nur bei "Beratungsgegenständen einfacher Art".
Nur in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung sich nicht aufschieben lasse, könne eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat getroffen werden, ohne dafür die Zustimmung des Ratsgremiums einzuholen. Daher könne auch in Corona-Zeiten nicht auf öffentliche Sitzungen verzichtet werden. Sie seien notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltungen sicherzustellen. Infektionsschutz müsse dabei gewährleistet sein, etwa durch Abstand. Das Innenministerium prüfe zwar die Möglichkeit von Video-Konferenzen. Allerdings sei das Gesetzgebungsverfahren dafür noch nicht abgeschlossen.