Letztes Update:
20200430184122

Kino KIWI in Bad Wildbad öffnet frühestens im September

07:50
20.04.2020
Wie alle Versammlungsstätten und Kinos im Land hat auch das Forum König-Karls-Bad mit dem in diesem betriebenen Kino in Wildbad, kurz KIWI genannt, schließen müssen. Mitgetragen wird das kleine Lichtspieltheater von einem gleichnamigen Förderkreis, dessen ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender Frank Rieg ist.

Für diese Einrichtung kann der Bäderchef eher als für die Einrichtungen seines Berufsfelds Aussagen treffen, wann wieder geöffnet wird – oder besser: wie lange das Lichtspieltheater geschlossen ist. "Es bleibt wohl bis zum Beginn der Wintersaison zu", sieht Rieg die Dinge bei Licht betrachtet realistisch. Dies wäre bis September. Selbst wenn noch eine kurze Zeit der Wiederaufnahme von Filmvorstellungen zulässig wäre, könnte diese vor der Sommerpause allenfalls von kurzer Dauer sein, was sich kaum rentiere.

Mehr dazu gibt es im Artikel auf unserer Website.

Hans Schabert

Polizei: Corona-Verordnung auch beim Wassersport beachten

07:00
20.04.2020
Die Wasserschutzpolizeidirektion beim Polizeipräsidium Einsatz
weist im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin,
dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport in
Baden-Württemberg zu beachten sind. Es wird daher verwiesen, den Mindestabstand
von 1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum für
sich und andere einzuhalten sowie auch die Regelungen zu Fahrten und Reisen zu
berücksichtigen.

Derzeit ist im Landesgebiet die Nutzung der Bundeswasserstraßen (wie Rhein und
Neckar) und der Landesgewässer (wie Nebengewässer des Rheins und Bodensee) zum
Freizeitzweck auch aus verkehrlichen Gründen nicht grundsätzlich formell
untersagt.

Zum Schutz und zur Eindämmung des Coronavirus kann es örtlich zu Einschränkungen
oder Verboten durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden kommen, was über
den Einzelfall hinaus zu Schließungen oder Sperrungen oder Aufenthalts- und
Betretungsverboten oder Betriebsuntersagungen usw. von Wasserflächen, Anlagen,
Wasserfahrzeugen oder Landflächen und insbesondere Einrichtungen durch die
beteiligten Behörden (und privaten Betreiber) usw. führen kann - und auch im
Landesgebiet durch die Polizei in Baden-Württemberg überwacht wird.

Es ist daher ratsam, sich vor Antritt der Fahrt bei den örtlich zuständigen
Behörden im In- und Ausland insbesondere darüber zu informieren, welche
infektionsschutzrechtlichen Ge- und Verbote für das jeweilige Fahrtgebiet und
Landesgebiet bestehen oder dort aktuell bekannt sind, um mögliche
Sanktionierungen oder Ärgernissen bei den Freizeitaktivitäten aus dem Wege zu
gehen.

(pm)

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