Das Kontaktverbot wurde von Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen in dieser Woche bis einschließlich 3. Mai verlängert. Die klaren Vorgaben der Coronaverordnung, gelten weiter. Darauf weist jetzt das Landratsamt in Freudenstadt hin. Dazu gehört das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen in privaten Räumen.
Die Ge- und Verbote der Coronaverordnung würden von Polizei und Ordnungsämtern überwacht und Verstöße geahndet, so das Landratsamt. In der Bußgeldstelle des Landratsamts seien seit Inkrafttreten der Verordnung schon elf Anzeigen eingegangen, es seien 32 Bußgeldbescheide angekündigt oder erlassen worden. Wegen der Übertragungsgefahr bei Nichtbeachtung der Kontaktregeln müssten auch einsichtige Ersttäter mit einem Bußgeldbescheid ab 200 Euro rechnen, Mehrfachtäter mit bis zu 1000 Euro. Das Landratsamt habe gegenüber drei Wiederholungstätern bereits Bußgeldbescheide von jeweils 1000 Euro erlassen, heißt es in einer Pressemitteilung.
"Aber nicht so sehr die Androhung von Bußgeldern, sondern viel mehr die pure Vernunft und die Fürsorge für die Gesundheit sollte die Menschen dazu anhalten, die Regeln auch weiterhin zu beachten, bis diese außer Kraft gesetzt werden" appelliert Landrat Klaus Michael Rückert.
(sb/pm)