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Autofahrer dürfen Schutzmasken am Steuer tragen

13:56
17.04.2020
Verhüllt auf der Autobahn? Die Polizei sieht kein Problem beim Tragen von Atemschutzmasken am Steuer. Die Polizeidienststellen seien darauf hingewiesen worden, dass das Tragen von Masken während der Gültigkeit der Corona-Verordnung grundsätzlich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Stuttgart. Das gelte insbesondere für den gewerblichen Personenverkehr etwa mit Taxis oder Bussen. Laut der allgemeinen Vorschrift darf ein Fahrer sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Rechtsauffassung sei mit dem Verkehrsministerium abgestimmt.

Zunächst hatten die «Stuttgarter Nachrichten» über das Thema berichtet. «Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind», sagte der Sprecher des Ministeriums dem Blatt. Fahrer könnten trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden. Sei der maskierte Fahrer nicht erkennbar, verfüge die Polizei dennoch über Möglichkeiten, Fahrer zu ermitteln. «Dann gibt es zum Beispiel die Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter», so der Sprecher dem Blatt. Wenn jemand also absichtlich so vorgehe, «kommt er damit nicht davon». 

(dpa/lsw)

Gottesdienste sollen trotz Corona wieder möglich werden

13:16
17.04.2020
Einen Monat schon müssen Gläubige auf Gottesdienste in Kirchen, Synagogen oder Moscheen verzichten. Versammlungen sind dort wie an vielen anderen Orten in der Corona-Krise untersagt. Doch ganz allmählich zeichnen sich Erleichterungen ab.

Gottesdienste sollen in Deutschland bei Einhaltung von Hygiene-Regeln zum Schutz vor Corona schrittweise wieder möglich werden. Vertreter von Religionsgemeinschaften und Kirchen wollen dazu in den kommenden Tagen gemeinsam mit Bund und Ländern ein Konzept erarbeiten. Dieses solle dann Grundlage sein für spätere Beschlüsse, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin nach einem Gespräch mit Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften. Sachsen will nun schon ab Montag wieder unter bestimmten Bedingungen öffentliche Gottesdienste erlauben.

Innen-Staatssekretär Markus Kerber hatte zuvor erklärt: «Nun müssen wir Wege finden, wie wir Schritt für Schritt wieder gemeinsame Gottesdienste ermöglichen können, ohne die Infektionsgefahren zu erhöhen.» Zum Schutz vor der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind Gottesdienste mit Gläubigen seit Mitte März untersagt.

An dem Gespräch zwischen Vertretern des Innenministeriums und religiöser Gemeinschaften nahmen Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche, der orthodoxen Christen, des Zentralrats der Juden sowie des Koordinationsrats der Muslime sowie Vertreter aus Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg teil.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sagte im Anschluss, der gefundene Konsens bestehe darin, dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände möglichst bald nach dem 30. April wieder erlaubt werden sollten. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) schlägt unter anderem eine Zugangsbeschränkung für Sonntagsmessen und markierte Plätze oder Platzkarten vor. Ein Ausschluss von Älteren - die durch die Pandemie besonders gefährdet sind - lehnen die Bischöfe ab.

Erst am Mittwoch hatten Bund und Länder vereinbart, dass gemeinschaftliche Gottesdienste auch weiterhin nicht erlaubt werden. Am 30. April will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut mit den Ministerpräsidenten beraten. Die Vorschläge sollen umreißen, wie Gottesdienste, Seelsorge und Trauerfeiern bald danach wieder möglich werden könnten.

Die Religionsgemeinschaften sollten bis Mitte nächster Woche Vorschläge machen, wie eine Lockerung aus ihrer Sicht funktionieren könnte, sagte der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, der dpa. «Man muss die Besonderheiten der Religionsgemeinschaften beachten und sehen, wie man sie mit den Hygienevorschriften in Einklang bringen kann.»

Sachsen hält sich offenbar nicht an diesen Fahrplan. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte am Freitag in Dresden, Gottesdienste sollten ab Montag in geringem Umfang mit bis zu 15 Besuchern wieder erlaubt sein. «Gläubigen Menschen ist es wichtig, auch religiöses Leben wieder möglich zu machen.» Damit komme die Regierung dem Anliegen der jüdischen Gemeinden, der Kirchen sowie anderer Religionsgemeinschaften nach, im Rahmen der geltenden Sicherheitsmaßnahmen.

Der Zentralrat der Juden sieht die Zeit gekommen für eine Öffnung. «Gerade in schwierigen Zeiten bieten Religion und gemeinsames Gebet einen wichtigen Rückhalt», teilte Präsident Josef Schuster mit. «Die Durchführung von Gottesdiensten unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte ist verantwortbar und wichtig, um den Menschen in der Krise Halt zu geben.»

(dpa)

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