Das Schweizer Bundesstrafgericht gerät im Kampf gegen die drohende Verjährung beim Sommermärchen-Prozess offenbar hoffnungslos ins Hintertreffen. Das Gericht in Bellinzona teilte am Dienstag mit, dass aufgrund der "außerordentlichen Lage vor dem Hintergrund des Coronavirus" das Verfahren um ungeklärte Millionenzahlungen vor der Fußball-WM 2006 bis mindestens zum 20. April unterbrochen sei. Bis zum 27. April muss allerdings ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, ansonsten tritt die Verjährung der Angelegenheit in Kraft.
Der Schweizer Bundesrat hatte am Dienstag außerordentliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der COVID-19-Erkrankungen verordnet. Besonders gefährdete Personen sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden. "Sämtliche Beschuldigte sind älter als 65 und weisen teilweise einschlägige Vorerkrankungen auf. Sie gehören demnach zur Risikogruppe", teilte das Gericht mit. Den Beschuldigten könne "nicht zugemutet werden, an der Hauptverhandlung teilzunehmen."
Der Prozess gegen die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) sowie Horst R. Schmidt (78), früherer Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/70) war von Beginn an äußerst schleppend verlaufen.
sid