Wegen der hohen Corona-Zahlen und der angespannten Lage in vielen Kliniken erweitert das Bundesgesundheitsministerium nach eigenen Angaben die Unterstützungsmöglichkeiten für Krankenhäuser. Wie das Ministerium mitteilt, tritt eine entsprechende Verordnung an diesem Freitag in Kraft, die Regeln gelten demnach bereits seit dem 17. Dezember.
Mehr Krankenhäuser könnten dadurch Anspruch auf sogenannte Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie planbare Operationen und Behandlungen verschieben, um Intensivkapazitäten zu schaffen und dadurch finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Bisher ist das unter anderem daran gekoppelt, dass die freien Intensivkapazitäten in einer Region bereits eine bestimmte Schwelle unterschreiten.