Reisende, die aus Hotspots nach Deutschland kommen, sollen künftig spätestens drei Tage nach der Einreise entweder einen negativen Corona-Test, einen Nachweis über eine Impfung oder einen Nachweis vorlegen, dass sie schon Corona hatten. Das sieht ein Referentenentwurf für eine "Coronaschutzverordnung" des Bundesgesundheitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Einschränkend heißt es aber auch, dass die genannten Regeln gelten "wenn und soweit die oberste Landesgesundheitsbehörde dies durch Allgemeinverfügung festgelegt hat". Es liegt also in der Zuständigkeit der Bundesländer, ob und wie sie das umsetzen. Die Verordnung soll dem Entwurf zufolge im Laufe des Januars in Kraft treten und bestehende Regelungen für Reiserückkehrer ablösen.