In Thüringen gilt von Mittwoch an eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr dürfe die Wohnung nur aus triftigen Gründen wie der Ausübung des Berufs verlassen werden, entschied die Landesregierung. Grund dieser Sonderregelung im Vergleich zu den Bund-Länder-Vereinbarungen ist die anhaltend hohe Infektionszahl.
Für Heiligabend und die Nächte bis zum 26. Dezember sowie die Silvesternacht würden gesonderte Regelungen getroffen, so die Staatskanzlei. Dies gelte auch für die hohen Feiertage der jüdischen und muslimischen Gemeinden.