Im Saarland gilt am 24.12. sowie jeweils am Silvester- und Neujahrstag ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen. Zugleich werden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage etwas gelockert, wie die Landesregierung heute in Saarbrücken mitteilte.
So dürfen sich zwischen dem 23. und dem 27. Dezember Angehörige eines Haushaltes mit höchstens zehn weiteren Menschen aus drei weiteren Haushalten oder "dem familiären Bezugskreis" treffen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.