Das
Bremer Verwaltungsgericht hat einen
Eilantrag gegen das
Verbot einer für Samstag geplanten
Großdemonstration sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik
abgelehnt. Das Verbot sei verhältnismäßig und erforderlich. Es sei kein milderes Mittel ersichtlich, welches genauso geeignet wäre, die vorliegenden Gefahren abzuwenden, hieß es im Gerichtsbeschluss. Die Anmelder legten bereits
Beschwerde gegen die Entscheidung ein, über die nun das Bremer
Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat.
In der Sache geht es um eine von der Initiative
"Querdenken421" unter dem Motto: "Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit" geplante Demonstration
mit bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz vom Ordnungsamt verboten, zu der bis zu 10.000 Teilnehmer erwartet werden