Nach einem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts erlässt die französische Regierung fristgemäß neue Corona-Regeln für religiöse Veranstaltungen. Zwischen Gläubigen oder Familien müssten jeweils zwei Sitze freibleiben, eine von zwei Stuhlreihen dürfe nicht belegt werden, wie das das Innenministerium mitteilt. Die katholische Bischofskonferenz bezeichnet die neuen Regeln als anwendbar.
Der Staatsrat hatte am Wochenende die coronabedingte Höchstzahl von 30 Gläubigen bei einer religiösen Zeremonie gekippt. Das Gericht setzte der Regierung eine Frist von drei Tagen, um die Vorgabe zu überarbeiten. Am 15. Dezember steht in Frankreich eine neue Etappe bei der generellen Lockerung der Corona-Regeln an.