Die Bundesregierung weitet die Überbrückungshilfen für coronabedingt besonders belastete Firmen aus. Die bisher bis Jahresende befristeten Hilfen werden bis Ende Juni 2021 verlängert, wie Finanz- und Wirtschaftsministerium mitteilen. Dabei handelt es sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der "Überbrückungshilfe III" demnach bis zu 200.000 Euro pro Monat. Geplant ist außerdem eine "Neustarthilfe" für Soloselbstständige. Vorgesehen ist auch eine Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November und Dezember - und zwar auch für Firmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe haben.