Die von Bund und Ländern geplanten weiteren Maßnahmen schaffen aus Sicht von Patientenschützern noch keine ausreichende Sicherheit für Risikogruppen. Pflegebedürftige, Klinikpatienten, Angehörige und Personal würden weiterhin nicht mit täglichen Schnelltests zusätzlich geschützt, sagt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. "Mit 30 Schnelltest pro Monat kann es nicht gelingen, das Virus dort zu stoppen, wo es am härtesten zuschlägt." Zudem werde die Wirkung des Teil-Lockdowns erheblich geschmälert.
Ab 1. Dezember sollen je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat möglich sein, wie aus einem gefassten Bund-Länder-Beschluss hervorgeht. Je nach Verfügbarkeit solle dieser Anspruch dann schrittweise erhöht werden. In Pflegeheimen sind bisher bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich. Einrichtungen müssen dazu Test-Konzepte erstellen.