Letztes Update:
20210102013048

09:11
24.11.2020
Die Länder sprechen sich dafür aus, für eine Eindämmung des Coronavirus ab Anfang Dezember die Maskenpflicht zu erweitern. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung solle an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten gelten - so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Das geht aus einem Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 
Die örtlich zuständigen Behörden sollen die Orte festlegen. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten sei ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen - dies soll aber nicht am Platz gelten, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden könne.

Foto: Kira Hofmann/dpa

14:08
24.11.2020
UPDATE I Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich skeptisch zu einer Aufforderung der Länder geäußert, rund um Weihnachten Betriebsstätten zu schließen. Ganz ohne Beschäftigte und nur noch virtuell könnten Betriebe nicht am Laufen gehalten werden, erklärt die BDA. "Das gilt ganz besonders in der Produktion, es gilt aber auch für die ganz überwiegende Mehrheit der Dienstleistungen." In einem der dpa vorliegenden Beschlussentwurf der Länder heißt es, Arbeitgeber sollten prüfen, ob Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten.