Justizministerin Christine Lambrecht hält es rechtlich für unproblematisch, wenn einige Menschen erst später gegen das Coronavirus geimpft werden als andere. "Es geht bei der Verteilung des Impfstoffs darum, dass solche Entscheidungen nach nachvollziehbaren und sachgerechten Kriterien getroffen werden", sagt sie der Deutschen Presse-Agentur. Es sei absolut nachvollziehbar, wenn Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie besonders gefährdete Menschen in Pflegeheimen zuerst drankämen, da es derzeit darum gehe, ob das Gesundheitssystem durchhalte.
Eine Verpflichtung zur Impfung schließt die Justizministerin aus. "Eine Impfpflicht wird es bei der Corona-Schutzimpfung nicht geben", betont die SPD-Politikerin. Eine solche würde aus ihrer Sicht stark in Grundrechte eingreifen, vor allem in das Recht auf körperliche Unversehrtheit.