Die AfD wehrt sich juristisch gegen die Pflicht, dass die Delegierten beim Bundesparteitag Ende November in Kalkar einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Der Eilantrag ist laut dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingegangen.
Die Stadt Kalkar hatte nach Eingang eines Hygienekonzepts die den Parteitag mit 600 Delegierten und rund 100 Gästen trotz der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen genehmigt. Vorgeschrieben sind in der Messe Kalkar entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Der Parteivorstand hatte bereits am 10. November angekündigt, die Verpflichtung, auch am Sitzplatz eine Maske tragen zu müssen, juristisch kippen zu wollen.