Juristen verwerfen die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes als ungeeignet. Konkret ging es bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags um den neuen Paragrafen 28a, der in das Gesetz eingefügt werden soll, um von der Exekutive angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtssicher zu machen.
Dieser Paragraf "genügt den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Juristin Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum. "In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren."