In einem ersten Eilverfahren zum Teil-Lockdown im November weist das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zurück. Die nur hinsichtlich des Gastronomiebetriebs zulässige Verfassungsbeschwerde sei nicht offensichtlich unbegründet und bedürfe eingehender Prüfung, heißt es in dem Beschluss. Eine vorläufige Außerkraftsetzung der Vorschriften lehnen die Karlsruher Richter aber unter Verweis auf die schwerwiegenden Folgen ab.
Die Gefahren der Corona-Pandemie seien "weiterhin sehr ernst zu nehmen". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen. Die Richter verweisen außerdem darauf, dass die Schließungen Teil eines größeren Gesamtkonzepts seien und der Staat zum Gesundheits- und Lebensschutz grundgesetzlich verpflichtet sei. Diese Beurteilung dürfte auch für weitere Eilentscheidungen zum Teil-Lockdown maßgeblich sein.