Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien "nicht offensichtlich rechtswidrig", erklärte das Gericht.
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen insgesamt zustimmt. Vielmehr wiederholte der Senat auch Zweifel an der Grundlage für die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Die Maßnahmen seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig - auch deswegen, weil für betroffene Betriebe Entschädigungen angekündigt worden seien.