Letztes Update:
20210102013048

18:35
03.11.2020
In Frankreich sorgt die Schließung des Einzelhandels während der strengen Ausgangsbeschränkungen weiter für Ärger. In der schwersten Gesundheitskrise seit Jahrzehnten dürften Bürgermeister nicht dazu aufgerufen werden, die Gesetze der Republik zu verletzen, moniert Premier Jean Castex in der Pariser Nationalversammlung. Er spielte dabei darauf an, dass einige Bürgermeister im Land die von der Regierung verordnete Schließung des Einzelhandels nicht akzeptieren wollen. Die Ausgangsbeschränkungen dienten dazu, dass ein Maximum der Menschen zu Hause bleibe, um die Verbreitung des Virus einzudämmen, sagt Castex. 

18:29
03.11.2020
Nur Risikogruppen vor dem Coronavirus zu schützen, ist aus Sicht der Frankfurter Virologin Sandra Ciesek weder möglich noch machbar. Das Robert Koch-Institut liste Vorerkrankungen auf, die ein Risiko für einen besonders schweren Verlauf haben. Lege man diese Liste zugrunde, seien das 21,9 Millionen Menschen, sagt Ciesek im NDR-Podcast "Coronavirus-Update". Über ein Viertel der Deutschen hatte demnach mindestens eine der berücksichtigten Vorerkrankungen und somit ein Risiko für einen besonders schweren Verlauf.
"Wenn man sich jetzt mal überlegt was das bedeutet: 21,9 Millionen Menschen sollen geschützt werden vor den restlichen 60 Millionen, dann glaube ich merkt man, wie irrsinnig und wie schwierig das ist." Zur Risikogruppe gehörten nicht nur alte Menschen im Pflegeheim, "das ist einfach nicht der Fall".

Aushang eines Seniorenheims in Berching. Foto: Daniel Karmann/dpa

16:27
03.11.2020
Ein ungewöhnliches Urteil am Amtsgericht Dortmund sorgt für Debatten im Internet: Ein Richter hat gestern drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament - und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von dem Kollegen "ausführlich begründet" und soll zeitnah veröffentlicht werden. In Foren von Coronaschutz-Gegnern wird der Richterspruch als bahnbrechend bewertet.