Baden-Württembergs Sozialministerium
prüft das Angebot eines Antikörpertests beim Drogeriemarkt
dm. Nach Rechtsauffassung des Ministeriums ist eine Abgabe nur an Fachpersonal zulässig, wenn solche Testkits einen diagnostischen Zweck haben. Man habe Schritte eingeleitet, um den Sachverhalt zu klären, teilt das Ministerium mit. Zuvor hatten die
"Badischen Neuesten Nachrichten" darüber berichtetet. Bei dem im Internetshop von
dm angebotenen Test entnimmt sich der Kunde zu Hause selbst eine Blutprobe. Die Auswertung erfolgt in einem Labor.