Die Bundespolizei prüfe mehrere Sprachnachrichten, die der Beamte in einer Chatgruppe des Messengerdienstes
Telegram gepostet habe, sagt Behördensprecherin Martina Dressler.
Nach Angaben von Dressler war der Beamte außerdem an einem Tag ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zum Dienst erschienen. Da er kein medizinisches Attest vorweisen konnte, das ihn vom Tragen der Maske befreien würde, habe der Vorgesetzte ihn von der Dienststelle verwiesen.