Bund und Länder wollen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, erfuhr die
Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.