UPDATE Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig stuft die Regelung als rechtswidrig ein. Es erklärte die Regelung in einem Eilverfahren auf Antrag von zwei Hotelbetrieben aus Rostock für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.
Dieser Beschluss sei allgemeinverbindlich, so dass sich jede Person darauf berufen könne und künftig auch von Gerichten und Behörden zu beachten sei. Er sei unanfechtbar (Az. 3 MR 47/20). Die Schleswiger Richter folgen damit Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern.