Im Streit zahlreicher Wirte gegen ihre Versicherungen um Corona-Kosten hat erneut ein Gasthaus vor Gericht gewonnen. Das Landgericht München I sprach der Gaststätte Emmeramsmühle für die Schließung im Frühjahr gut 427.000 Euro zu. Damit gab es der Klage des Wirts gegen die Haftpflichtkasse statt. Die Versicherung hatte sich geweigert zu zahlen.
Das Gericht befand nun aber, dass die Klausel, mit der sie ihren Leistungsumfang einschränken wollte, intransparent und daher unwirksam sei. Zudem betonte die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kammer, dass es nicht darauf ankomme, ob das Virus in dem betroffenen Betrieb aufgetreten sei. Entscheidend sei, dass der Betrieb wegen des Infektionsschutzgesetzes geschlossen worden sei.