Eine inhaltliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Beherbergungsverboten in der Corona-Krise lässt weiter auf sich warten. Kläger aus Tübingen, die in wenigen Tagen in Schleswig-Holstein Urlaub machen wollen, hatten einen Eilantrag gegen die Vorschriften in dem Bundesland eingereicht. Die Richter stufen diesen aber als unzulässig ein. Es fehlten erforderliche Darlegungen, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilt.
(Az. 1 BvQ 116/20)
In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solchen Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte dies erst kürzlich in einem Eilverfahren bestätigt. In anderen Bundesländern wurden die Beherbergungsverbote nach Eilanträgen von Gerichten gekippt.