Die umstrittenen Beherbergungsverbote in der Corona-Krise werden zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Kläger aus Tübingen hätten einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, so ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Wie schnell die Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, ist zunächst nicht absehbar.
Im Landkreis Tübingen ist wegen vieler neuer Corona-Fälle ein wichtiger Grenzwert überschritten. Damit zählt Tübingen zu den deutschen Risikogebieten. In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solche Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Corona-Test vorweisen können.