Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland ab. Eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), die auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte den Antrag gestellt, wie das Gericht mitteilt.
Würde der Vollzug des Beherbergungsverbotes jetzt ausgesetzt, könnten Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, heißt es in der Begründung der Richter. In Anbetracht der am Donnerstag veröffentlichten Zahlen über den Anstieg der Neuinfektionen könne dies zu Gefährdungen für das öffentliche Gesundheitswesen führen, "zumal eine Weiterverbreitung des Coronavirus oft unentdeckt und schwer kontrollierbar erfolge."