Letztes Update:
20210102013048

09:14
10.10.2020
Corona-Schnelltests sollten nach Ansicht von Experten zunächst gezielt für den Schutz von Risikogruppen eingesetzt werden - und nicht etwa, um Veranstaltungen zu ermöglichen. "Wir müssen hier mit dem Werkzeug, was wir zur Verfügung haben, prioritär vorgehen", sagt Gérard Krause, leitender Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig. Das bedeute, Schnelltests, wie die derzeit erprobten Antigen-Tests, an den Orten anzuwenden, wo eine Infektion schneller tödliche Folgen haben könnte.
Das sieht auch die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek so. Mit Blick auf Kulturveranstaltungen sagt sie: "Solange wir begrenzte Kapazitäten haben, müssen wir priorisieren." Zunächst gelte es sicherzustellen, dass die Schulen offen bleiben und die Pflegeheime sicher sind. Beide Experten sprachen sich dafür aus, dass auch bei Schnelltests weiterhin medizinisches Personal die Abstriche nehmen müsse - und sich nicht etwa jeder zuhause selbst testen sollte.

Foto: Uli Deck/dpa

08:14
10.10.2020
In der Corona-Krise hat sich nach Ansicht von Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth das Funktionieren des Rechtsstaats in Deutschland gezeigt. Wer Maßnahmen ablehne, könne dagegen demonstrieren, sagt Harbarth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Demonstrationen wurden vielfach gerade von Gerichten ermöglicht. Jeder kann seine abweichende Meinung äußern. 
Wer seine Grundrechte verletzt sieht, kann vor Gericht ziehen", betont Harbarth. Neben der Versammlungsfreiheit gelte aber auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, macht der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes deutlich. Wenn verschiedene Grundrechte kollidierten, müssten sie miteinander in Einklang gebracht werden.