Das Kanzleramt und mehrere Bundesministerien nutzen eine Berliner Sonderregelung, die Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten von der Quarantänepflicht befreit. Ein Test auf das Coronavirus ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben und wird auch nicht von jedem Haus vor der Rückkehr ins Büro verlangt, wie eine Umfrage der
Deutschen Presse-Agentur bei Kanzleramt und Ministerien ergab. Die Klausel wird aber nur in Ausnahmefällen genutzt.