Falsche Namensangaben in Corona-Gästelisten kosten in Bayern künftig bis zu 250 Euro Bußgeld. Das hat das Kabinett heute in München beschlossen. Jedoch werden nicht nur Gäste für den schlechten Scherz zur Kasse gebeten: Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter sind verpflichtet, die Namenslisten sorgfältig zu führen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von 1000 Euro. Das Bußgeld geht auf einen Beschluss von Bund und Ländern aus dieser Woche zurück, wonach mindestens ein Betrag von 50 Euro fällig wird, wenn jemand einen falschen Namen in einer Liste einträgt.
Schleswig-Holstein hatte erklärt, dass bewusste Falschangaben auf Gästelisten in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften mit 1000 Euro geahndet werden sollen. In Nordrhein-Westfalen werden 250 Euro fällig.