Nach einer bundesweiten Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen hat das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Die beklagte Versicherungskammer muss die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen - exakt 1,014 Millionen Euro. Der Wirt hatte kurz vor dem sogenannten Shutdown im März eine Police abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern.
Die Versicherungskammer wollte nicht zahlen: In den Versicherungsbedingungen sind behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger wird jedoch nicht genannt. Das Gericht argumentiert jedoch, dass diese Vertragsbedingungen intransparent seien: "Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist."